
(...) Der Vertrag von Prüm ist ein Sicherheitsgesetz, das wir in dieser Form nicht unterstützen. Es enthält vor allem viele datenschutzrechtlich sehr problematische Bereiche. (...)
(...) Der Vertrag von Prüm ist ein Sicherheitsgesetz, das wir in dieser Form nicht unterstützen. Es enthält vor allem viele datenschutzrechtlich sehr problematische Bereiche. (...)
(...) der von Ihnen angesprochene zentrale Kritikpunkt in dem Umsetzungsgesetz (§64 Absatz 5 Bundespolizeigesetz), nämlich die Möglichkeit des Einsatzes von Schusswaffen durch ausländische Einsatzkräfte auch außerhalb von Notwehr- und Nothilfesituationen, hat meine Fraktion im Bundestag ebenso kritisch gesehen. Zum Einen waren die Zuständigkeiten für solche Einsätze ausländischer Polizeikräfte geklärt, zum Anderen hätte diese Regelung dazu führen können, dass in Deutschland nicht polizeitypische Waffen durch ausländische (EU-) Polizeikräfte eingesetzt werden können. (...)
(...) Die Fraktion der Europäischen Volkspartei besteht aus insgesamt 264 Mitgliedern und ist die größte der 7 Fraktionen im Europäischen Parlament. Ich sehe es als Bestandteil unserer Demokratie an, dass eine Partei das Recht auf freie Namenswahl hat und deshalb die Werte, die sie vertritt, auch in ihrem Parteinamen verwenden darf, wie zB "christlich", "sozial" oder auch "europäisch". (...)
(...) 4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung: Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. (...)
(...) Als Medienpolitiker ist uns die weltweite Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit ein elementares Anliegen, das wir stets verteidigen werden. Daher machen wir ganz klar: Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben. Auch für Killerspiele kommen sie für uns nicht in Betracht, sofern die geltenden Regeln des Jugendschutzes beachtet werden. (...)
(...) Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition abzulehnen. (...)