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Frage von Simon C. •

Frage an Willi Brase von Simon C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Brase,

in Ihrer Antwort auf die zweite Frage von Herrn Brüning vom 5.6. antworten sie nicht auf dessen Frage nach den Quellen für die Behauptungen eines Millionengeschäfts. Vielmehr verweisen sie ausweichend auf bereits geleistete Antworten. Eine Angabe zu dem behaupteten Millionengeschäft kann ich dort nicht finden.

Auch antworten sie nicht auf die Frage nach einer eventuelle Veränderung ihrer Haltung vor dem Hintergrund möglicherweise ausbleibender Quellen oder der momentan in den Medien sehr gut dokumentierten Diskussion über die Nutzlosigkeit von Sperren. Inzwischen haben es Privatpersonen erfolgreich übernommen, Webseiten mit Dokumentationen von Kindesmissbrauch den Providern zu melden und sie somit aus dem Internet zu entfernen. Dennoch scheint in der SPD die grundgesetzwidrige Zensur immer noch ultima ratio, während ein Engagement für tatsächliche Verhinderung von Missbrauch nicht diskutiert werden möchte, wie den Verlautbarungen auf dem Parteitag zu entnehmen war.

Laut http://mogis.wordpress.com/2009/06/15/die-polizeiliche-kriminalstatistik-2008-ist-da/ steht fest: "Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: Die Anzahl der Straftaten 1433 “Besitz und Besitzverschaffung” (von Frau von der Leyen gerne mit Verbreitung verwechselt) hat sich von 8832 Fällen im Jahr 2007 auf 6707 Fälle im Jahr 2008 reduziert."

Daher hier noch einmal die Frage: angesichts sinkender Anzahl von Straftaten und damit einhergehend höherer Aufklärungsquote, mangeldem Engagement seitens der Politik zu löschen, statt zu leicht umgehbar zu sperren, angesichts des nach wie vor schuldig gebliebenen Nennens von Quellen für das angebliche Millionengeschäft: wie können sie da eine grundgesetzwidrige Zensur so unterstützen?

Beste Grüße,
Simon Columbus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Columbus,

ich habe keineswegs behauptet, dass es ein Millionengeschäft ist. Diesen Begriff hat Herr Brüning in seinem Frageschreiben verwendet.

Zu Ihren Fragen hinsichtlich des Gesetzes gegen Kinderpornografie. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte sich mit ihrer Forderung nach grundlegenden Änderungen beim Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion auf ganzer Linie durchsetzen.

Folgende Änderungen beim Gesetzentwurf gibt es nun:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren: Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener: Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz: Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, auf die Stopp-Meldungen anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung: Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem trägt die SPD-Bundestagsfraktion Bedenken aus der Netz-Community Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnten. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpft die SPD-Bundestagsfraktion nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützt zugleich Internetnutzer, sichert rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglicht ein transparentes Verfahren.

Nach den Änderungen des Gesetzentwurfes werde ich dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie heute zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase