Falls dieser Eindruck entstanden sein sollte, entkräfte ich ihn natürlich gerne.
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Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
Leider hat das Parlament in den Trilog-Verhandlungen essentiell wichtige Elemente nicht durchsetzen können.
Dieses Green-Washing zeigt, dass den konservativen Parteien, die dieses Gesetz unterstützt haben, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger egal ist. Und auch die Städte werden mit ihren Problemen nicht ernst genommen, zumal sie nun wohl wieder vor der Frage von Fahrverboten stehen werden, um die geltenden Grenzwerte einhalten zu können.