
Künftig kann jeder beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen per Selbstauskunft anpassen lassen. Ich halte das für fragwürdig.
Künftig kann jeder beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen per Selbstauskunft anpassen lassen. Ich halte das für fragwürdig.
Jeder Mensch ist wichtig und jedes menschliche Leben hat aus meiner Sicht Anspruch auf Schutz durch den Gesetzgeber.
Ich bin mir sicher, dass niemand gezwungen ist, sich auf solchen – für Männer zahlungspflichtigen – Portalen anzumelden. Es gibt sicherlich Alternativen.
als Vorsitzender des Haushaltsausschusses kann ich nicht alle Bürgeranfragen, die uns zahlreich erreichen, als Person selber beantworten. Das ist auch insofern schwierig, als im Ausschuss zwischen den verschiedenen Fraktionen teilweise sehr unterschiedliche Positionen vertreten werden. Beschlossen wird am Ende mit Mehrheit - also in der Regel im Sinne der Koalitionsfraktionen.
Eine Vermögensabgabe dürfte vor dem Hintergrund des in Artikel 14 unserer Verfassung geschützten Eigentumsrechts kaum vereinbar mit dem Grundgesetz sein.
Gerne teile ich Ihnen aber als Ergänzung zum Artikel auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion, der die Neuerungen durch Einführung des Bürgergeldes gut darlegt, die Änderungen mit, die sich im Vermittlungsausschuss ergeben haben: