
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll einheitlich möglichst am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll einheitlich möglichst am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Der Grünen Bundestagsfraktion ist die Möglichkeit von Sukzessivänderungen (nur Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung) ein wichtiges Anliegen, für dessen Aufnahme in das Selbstbestimmungsgesetz sie sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einsetzen wird.
Bezüglich meiner Position zu mehr direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild würde ich Sie gerne auf meine Antwort vom 20.04.2023 verweisen
In Kirchheim jedenfalls sind wir aktuell aktiv, zwei Brachflächen zu aktivieren, um dort eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten zu realisieren.
Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags kann die Person die Vornamen bestimmen, die sie zukünftig führen will.