Frage von Beate B. • 16.08.2025

Antwort ausstehend von Nina Warken CDU
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de
Über konkrete Maßnahmen entscheiden weiterhin ausschließlich die nationalen Parlamente und Regierungen. Eine Abgabe von Souveränität oder willkürliche Eingriffe in Grundrechte sind damit ausgeschlossen.
IGV-Änderungen: Grundrechte bleiben gewahrt, nationale Souveränität und Parlamentskompetenz bleiben unangetastet.
Auch deshalb haben wir bereits 2019 zusammen mit der SPD das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gesetzlich verankert.