
Sehr geehrte Frau Demski,
Sehr geehrte Frau Demski,
(...) Die geplante Leistungsverbesserung wird frühestens für diejenigen Versicherten gelten, die ab dem 1. Januar 2018, dem Beginn der schrittweisen Anhebung, in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Noch ist dieses Gesetz allerdings nicht im Parlament beraten und beschlossen. (...)
(...) die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. (...)
(...) Jene Betroffenen, die zukünftig Erwerbsminderungsrente erhalten, werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. Das geschah auch in der Vergangenheit. (...)
(...) Innerhalb einer Legislaturperiode setzten wir nun zwei Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrenten durch. Zum einen mit dem Rentenpaket 2014 die Verbesserungen bei der Zurechnungszeit, die um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert wurde. (...)
(...) Der Grundsatz nach geltender und von uns befürworteter Rechtslage lautet: Es gilt für die gesetzliche Krankenversicherung, dass die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden. Zu dieser Leistungsfähigkeit tragen auch die Bezüge etwa aus Lebensversicherungen bei, die Versicherte neben ihren Renteneinkommen erhalten. (...)