Antwort 05.11.2025 von Hans Theiss CSU
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.

Ich habe mich bei den Kolleg*innen der SPD-Bezirksfraktion nach dem aktuellen Stand erkundigt. Derzeit werden die Planungen im Bezirksamt fortgeführt. Noch sind hier aber nicht alle Schwierigkeiten ausgeräumt.