Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ulrike F. • 19.10.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.07.2023 Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Frage von Gisela S. • 18.10.2022
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU Frage von Stefan G. • 18.10.2022
Antwort von Katrin Helling-Plahr FDP • 08.12.2022 Die im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale und wirtschaftliche Verbesserung der Stellung der Opfer der SED ist uns ein wichtiges Anliegen, dass wir zügig angehen müssen
Frage von Anton G. • 16.10.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP Frage von Anton G. • 16.10.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 01.11.2022 Die Frage, für welchen Monat laufende Einnahmen zu berücksichtigen sind, wird nicht durch § 9, sondern § 11 SGB II geregelt. § 11 Abs. 2 SGB II bestimmt, dass laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen.
Frage von Anton G. • 15.10.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.07.2023 Die „Zahlungslücke“, die durch die Tatsache entsteht, dass das Bürgergeld monatlich im Voraus, die erste Arbeitsentgeltzahlung jedoch erst am Ende eines Monats erfolgt, kann durch die Regelung des § 24 Abs. 4 SGB II aufgefangen werden.