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(...) Frei gewählte Abgeordneten können jedoch nicht mit weisungsgebundenen Beamten, an die sich die UN-Konvention primär richtet, gleichgestellt werden. Deswegen wurde der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) im Strafgesetzbuch auch nicht in den Abschnitt „Straftaten im Amt“ integriert, sondern in den Abschnitt „Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen“. Anders für Beamte existiert für Abgeordnete kein klarer Pflichtenkreis. (...)


Sehr geehrte Frau Klüting,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Aufgrund eines Übermittlungsproblems komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Ihre Frage vom 12. März 2013 habe ich Ihnen gerne beantwortet.

(...) Leider war ich keiner dieser kreativen Köpfe der Piratenpartei, welche das Konzept des BGE entwickelt hat. (...) Ungeachtet des Wahlausgangs am 22.09.2013 werde ich mich auch weiterhin im Rahmen der Parteiarbeit für das Konzept des BGE einsetzen. (...)
