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Portrait von Lutz Knopek
Antwort von Lutz Knopek
FDP
• 21.08.2013

(...) Frei gewählte Abgeordneten können jedoch nicht mit weisungsgebundenen Beamten, an die sich die UN-Konvention primär richtet, gleichgestellt werden. Deswegen wurde der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) im Strafgesetzbuch auch nicht in den Abschnitt „Straftaten im Amt“ integriert, sondern in den Abschnitt „Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen“. Anders für Beamte existiert für Abgeordnete kein klarer Pflichtenkreis. (...)

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