
(...) Allerdings ist es nicht real. Real wird schon aus Gründen der Souveränität sein, dass die Länder selbst über die Höhe ihres Mindestlohns entscheiden. (...)
(...) Allerdings ist es nicht real. Real wird schon aus Gründen der Souveränität sein, dass die Länder selbst über die Höhe ihres Mindestlohns entscheiden. (...)
(...) Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Leistungsberechtigten im SGB II und im SGB XII in den Fragen der Existenzsicherung keine sachliche Grundlage hat und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 GG verstößt. Diese Frage ist aber nur mittelbar in der BSG Entscheidung angesprochen. (...)
(...) Zutreffend ist zunächst, dass das SGB XII für die konkrete Ermittlung der Höhe der Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts als Referenzsystem festgelegt worden ist. (...) Die Bundesregierung hält an der im SGB II den sozialhilferechtlichen Grundsätzen nachgebildeten Regelbedarfsfestlegung fest und sieht keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung. (...)
(...) Ihre Frage kann ich mit einem einfachen Ja beantworten. Unser Grundgesetz garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit ist festgelegt, dass beispielsweise Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen. (...)
(...) das Thema Eltern-Kind-Entfremdung hat sich seit der Podiumsdiskussion erheblich in unserem und Ihrem Sinne weiterentwickelt. Die Väterrechte wurden gestärkt. Weiterhin habe ich Ihnen bei der besagten Veranstaltung angeboten, sich im Arbeitskreis Soziales und Gesundheit der Fraktion mit unseren Sozialpolitikern gelegentlich zu treffen. (...)
(...) Das heißt, dass im jeweiligen Einzelfall genau geprüft werden muss, was nachhaltig schädlicher für das Kind und seine Entwicklung ist. Daher kann man aus meiner Sicht als Landespolitiker, der natürlich in erster Linie das Kindeswohl im Auge hat, nicht einseitig nur auf den möglichen Bindungsverlust schauen. Daraus folgt für mich vor allem, dass wir die finanzielle und personelle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe auch zukünftig so ausgestalten müssen, dass die Möglichkeit einer solchen möglichst gründlichen Einzelfallprüfung besteht. (...)