Antwort 03.07.2026 von Andreas Lenz CSU
Jeder Einspruch gegen ein Wahlergebnis ist sorgfältig und mit Ernsthaftigkeit zu prüfen
Jeder Einspruch gegen ein Wahlergebnis ist sorgfältig und mit Ernsthaftigkeit zu prüfen
Selbstverständlich ist es im Interesse aller, dass jede Bundestagswahl korrekt ausgezählt wird. Ich sage das auch aus eigener Anschauung, meinem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg habe ich denkbar knapp mit nur 66 Stimmen verpasst. Auch ich habe seinerzeit eine Nachzählung angestrengt, die in Teilen gewährt wurde, letztlich aber nicht zu einem anderen Ergebnis führte.

