Haushaltsausschuss

Der Ausschuss ist u.a. zuständig für den mehrjährigen Finanzrahmen, für die Einnahmen und Ausgaben der Union und das Eigenmittelsystem der EU, die Haushaltsbefugnisse des Parlaments, insbesondere den Unionshaushalt sowie die Aushandlung und Umsetzung interinstitutioneller Vereinbarungen in diesem Bereich. Zusätzlich erstellt er den Haushaltsvoranschlag des Parlaments gemäß dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren. Weitere Informationen finden Sie hier.

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