
Nach derzeitiger finanzieller Lage können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.

Mit unserem gesunden Menschenverstand sehe ich die Chance über die 5% Hürde zu kommen sehr wahrscheinlich.

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Hand in Hand. Landwirte unterstützen. Lösungen erarbeiten.

ich stimme Ihnen vollkommen zu, die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten ist ungerecht und muss behoben werden.

Allerdings stehen wir vor dem Problem, dass aus den Betriebsrenten-Daten nicht ersichtlich ist, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden. Deswegen ist eine Differenzierung zwischen den Verträgen nicht möglich.