Klimanotstand ausrufen (Antrag der Linksfraktion)

Der Antrag der Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, den Klimanotstand in Deutschland anzuerkennen und den Klimaschutz bei politischen Entscheidgungen zur priorisieren.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion und der Mehrheit der FDP-Fraktion wurde der Antrag abgelehnt. Dafür stimmten die antragstellende Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Grüne und auch ungefähr ein Drittel der FDP-Abgeordneten.

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Dafür gestimmt
138
Dagegen gestimmt
463
Enthalten
0
Nicht beteiligt
108
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Laut dem Antrag der Linksfraktion schreite die Klimakrise rasant voran. In der Menschheitsgeschichte sei noch nie so viel klimaschädliches CO2 in der Atmosphäre gewesen wie heute. Die Fraktion fordert die Anerkennung und Ausrufung des Klimanotstandes durch die Bundesregierung und orientiert sich damit an Ländern wie Großbritannien und Irland sowie an den Städten Konstanz und Heidelberg. Unterstützt würde diese Forderung durch weltweite Proteste aus breiten Schichten der Bevölkerung, die sich für die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens einsetzten.

Demnach solle die Bundesregierung umgehend einen Entwurf für ein nationales Klimaschutzgesetz vorlegen und Bemühungen dahingehend zu unternehmen, dass Deutschland seinen Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele leiste. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der Anstieg der Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden müsste, damit Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würden.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion und der Mehrheit der FDP-Fraktion wurde der Antrag abgelehnt. Dafür stimmten die antragstellende Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Grüne und auch ungefähr ein Drittel der FDP-Abgeordneten. Von den FDP-Abgeordneten stimmten unter anderem Christian Lindner, Linda Teuteberg und Dr. Wieland Schinnenburg dem Antrag zu.

Die weiteren Abstimmungsergebnisse können Sie sich in den Abstimmungsergebnissen detailliert ansehen.