Asyl- und Aufenthaltsrecht: Durchsetzung der Ausreisepflicht

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um Abschiebungen schneller möglich machen zu können.

Mit 371 Zustimmungen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte geschlossen für den Entwurf, der Großteil der SPD und ein kleiner Teil der FDP waren auch dafür. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne und ein Teil der AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
371
Dagegen gestimmt
159
Enthalten
111
Nicht beteiligt
68
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Anlass für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ist unter anderem die hohe zur Ausreise verpflichtete Personenzahl, welche ihrer Pflicht, Deutschland zu verlassen, bisher nicht nachgekommen ist. Sofern die betroffenen Personen ihrer Ausreisepflicht innerhalb der gesetzten Frist nicht freiwillig nachkämen, müsse diese, so die Bundesregierung, im Wege einer Abschiebung durchgesetzt werden. In den letzten Jahren seien zwar theoretisch viele Regelungen in der Migrationspolitik neu gefasst worden, diese hätten jedoch praktisch nicht immer den gewünschten Erfolg bewirkt. Aus diesem Grund fordert die Bundesregierung, dass Abschiebungen zukünftig schneller und effektiver durchgeführt werden müssen.


Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Dahingehende Überarbeitung des Ausweisungsrechts, dass Personen, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können.
  • Der besondere Ausweisungsschutz wird überarbeitet und zielgenauer für die jeweilige zu schützende Personengruppe gefasst.
  • Die Aufgabe der Passersatzpapierbeschaffung wird von der Bundespolizei auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übertragen, um den Rückführungsvollzug effektiver zu gestalten.
  • Die Leistungen von Asylbewerbern, bei denen feststeht, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, und deren Überstellung durchgeführt werden kann, sollen eingeschränkt werden.

Mit 371 Zustimmungen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte geschlossen für den Entwurf, der Großteil der SPD und ein kleiner Teil der FDP waren auch dafür. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne und ein Teil der AfD-Fraktion.


Horst Seehofer1 (CDU/CSU) ist der Meinung, dass mit den Gesetzen, die durch den Entwurf verabschiedet würden, die Integration von Menschen, die Schutzbedarf haben, das Verfahren durchlaufen haben und anerkannt schutzbedürftig sind, verbessert würden.

Dr. Bernd Baumann (AfD) beschreibt den Gesetzentwurf als einen "Katalog hohler Ankündigungen". "Jeder Migrant müsse bloß einen Zettel unterschreiben und bestätigen, er habe sich um Papiere bemüht", so Baumann.

1Archiv-Profil, da Horst Seehofer aktuell kein Mandat trägt.