Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes

Hier finden Sie alle Mitglieder des Gremiums nach § 28a des Geldwäschegesetzes im 21. Deutschen Bundestag. Laut des Geldwäschegesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen dazu verpflichtet, das Gremium im Abstand von maximal sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu informieren. Die Zentralstelle sammelt und analysiert Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und leitet diese an die entsprechenden Stellen weiter.

NachnameVornameFraktionRolle im Ausschuss Absteigend sortieren
KorbachStefanCDU/CSUVorsitz
HoffmannPhilipCDU/CSUMitglied
WittmannMechthildeCDU/CSUMitglied
FiedlerSebastianSPDMitglied
VogelIngoSPDMitglied
LucksMaxBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNENMitglied
VandreIsabelleDie LinkeMitglied