Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte* abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen, um die Aufnahme- und Integrationskapazitäten von Ländern und Kommunen zu entlasten. Hintergrund seien laut Entwurf die konstant hohen Zahlen an Schutzsuchenden und die vollständige Ausschöpfung des bisherigen Kontingents von monatlich 1.000 Visa. In Härtefällen soll es weiterhin möglich bleiben Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nacholen zu können. Zudem soll neben der "Steuerung" auch der Begriff „Begrenzung“ wieder explizit in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden. Die Maßnahme ist laut Gesetzentwurf mit verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar und soll zu deutlichen Entlastungen bei Verwaltung und Finanzen führen.

Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, in der die Annahme empfohlen wurde.

*Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt, aber stichhaltige Gründe dafür vorgebracht werden können, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen (Quelle: Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge) .

Der Gesetzentwurf wurde mit 444 Ja-Stimmen angenommen. 133 Abgeordntete stimmten mit Nein, darunter neben den Abgeordneten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auch Hakan Demir und Maja Wallstein aus der SPD-Fraktion. Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
444
Dagegen gestimmt
133
Enthalten
0
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.