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Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes in geänderter Fassung angenommen. Kern des Gesetzes ist es, EU-Vorgaben zur Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren in Deutschland mit möglichst wenig zusätzlicher Bürokratie umzusetzen. So wird das bislang auf 2026 vorgezogene erste Erfassungsjahr für Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr 2029 verschoben. Außerdem werden die bisher halbjährlichen Mitteilungspflichten von Tierhalter:innen und Tierärzt:innen im Rahmen des deutschen Antibiotikaminimierungskonzepts auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich wird die Datenerfassung auf bislang nicht erfasste lebensmittelliefernde Tierarten sowie auf Hunde, Katzen, Füchse und Nerze in Pelztierhaltung ausgeweitet.
Durch die neuen Regelungen soll eine bessere Datengrundlage zur Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung geschaffen werden. Damit lassen sich Entwicklungen und mögliche Risikofaktoren bei der Antibiotikaanwendung genauer erkennen. Laut Bundesregierung trägt dies zu einem umsichtigeren Einsatz von Antibiotika und damit zur Bekämpfung antibiotikaresistenter Erreger bei. Zugleich bedeutet die Umstellung auf jährliche Meldungen eine Entlastung für Tierärzt:innen sowie Tierhalter:innen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, worin die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen wurde.
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit 238 Ja-Stimmen zu 120 Nein-Stimmen bei 28 Enthaltungen angenommen.