
Dadurch dass die europäischen Stromnetze miteinander verbunden sind, können die jeweiligen nationalen Strommärkte Unterschiede im Verbrauch und in der Erzeugung besser ausgleichen. Hiervon können alle Länder profitieren.

Mit der Verordnung des BMEL können Modellprojekte starten, die wir, wie eine EU-Recht-konforme Lösung, in der nächsten Legislatur gesetzliche verankern wollen.


Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.

In unserem Bundestagswahlprogramm sprechen wir uns explizit dafür aus, klimafördernde Investitionen, wie unter anderem den Einbau von Energiespeichern, langfristig mit Fördermitteln zu unterstützen

Die Gesetzentwürfe, auch zum Abstammungsrecht, sind fertig. Jetzt geht es darum, alle ins Boot zu holen.