
Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Februar 2021 wird die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ab 2029 komplett verboten.

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes bringt viele Verbesserungen mit sich. Für andere müssen wir weiter einstehen.

Für die Neuregelungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lange stark gemacht, denn Nutztiere in Deutschland brauchen mehr Luft, mehr Licht und mehr Platz und Auslauf bzw. Weidegang als bisher. Die Haltungsbedingungen müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt.

Die Sorge über die fortgesetzte Anbindehaltung und die langen Übergangsfristen im aktuellen Entwurf des Tierschutzgesetzes ist nachvollziehbar und wird von vielen Tierschützern geteilt.

Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder den illegalen Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU

Leider gab es im Bundestag keine Mehrheit für die Reform des Tierschutzgesetzes. Das ist ein herber Rückschlag für den Tierschutz in Deutschland, besonders da die Verhandlungen vor dem Bruch der Ampelkoalition bereits weit fortgeschritten waren