
(...) Es ist ein Verzeichnis der Akten anzufertigen, die vernichtet oder manipuliert wurden. Hier steht der Verdacht der Strafvereitelung mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe im Raum. (...)

(...) 1. Es gibt keine Autonomie der Kirchen bei der Strafverfolgung – dies wäre rechtlich nach dem Grundgesetz nicht begründbar. Eine Paralleljustiz der Kirchen werden wir in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht akzeptieren. (...)

(...) 1. Die Kirche hat keineswegs "volle Autonomie" in Sachen Strafverfolgung. Vielmehr gilt das deutsche Strafrecht hier ebenfalls und es wird, wie viele Urteile zeigen, auch umgesetzt. (...)

(...) auch ich bin an einer Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe in der Kirche in höchstem Maße interessiert. (...)
(...) Ihre Auffassung diesbezüglich ist nicht korrekt. Die Strafverfolgung unterliegt (jedenfalls in Deutschland) dem staatlichen Handeln, wie in jedem anderen Fall. (...)

(...) Klar ist aber auch: Die Aufarbeitung muss weitergehen und die in der Studie aufgezeigten Defizite müssen konsequent beseitigt werden. Kardinal Marx hat als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz die Studie als „Wendepunkt“ für die Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland bezeichnet. Die katholische Kirche muss sich jetzt ihrer Verantwortung stellen und das verloren gegangene Vertrauen zurückgewinnen. (...)