
(...) Weil Masern eine enorm ansteckende Krankheit mit oft schwerwiegenden Folgen ist, die mit hohen Impfquoten theoretisch eliminierbar wäre, ist es dringend erforderlich diese bundesweit zu erhöhen. Dabei die Sorgen der Bevölkerung zu beachten, nehmen wir sehr ernst, weshalb die momentane Gesetzeslage zur Genehmigung von Impfstoffen sehr strikt in Bezug auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist. (...)


(...) Ihre kritische Sichtweise auf das Thema teile ich nicht. Schließlich ist die große Mehrzahl an Ärzten und Experten der Meinung, dass Impfungen einen weitaus höheren Nutzen als Schaden nach sich ziehen. Dieser Mehrheitsmeinung schließe ich mich ausdrücklich an. (...)

(...) Der Umstand, dass die Masernschutzimpfung durch die Kombinationsimpfstoffe auch gleichzeitig gegen Krankheiten wie Röteln oder Mumps schützt, ist zwar formal unterschlagen worden, ist aber aus einer Risikoanalyse heraus eher zu befürworten, da so das bereits geringe Risiko von Impfnebenwirkungen von drei auf eine Impfung verringert werden kann. (...)

(...) Vor diesem Hintergrund sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine generelle Impfplicht als nicht zu rechtfertigen an. Jedoch sieht der vorgelegte Gesetzesentwurf keine generelle Impfpflicht vor, sondern eine partielle Impfplicht für Risikogruppen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen. Dies betrifft vorrangig Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden, also insbesondere in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen, sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie in bestimmten Formen der Kindertagespflege. (...)

(...) vielen Dank für ihre Frage an mich zur Masernschutzgesetz. Ich habe mich im Deutschen Bundestag für eine Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen ausgesprochen. (...)