

(...) Mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft haben wir Masern nicht eliminieren können. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken und es kommt zu schwerwiegenden Masernausbrüchen. (...)

(...) Die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten. (...)

(...) Und hier dürfte sich auch eine andere Abwägung der unterschiedlichen Grundgesetzregelungen ergeben (ganz abgesehen davon, dass ich es sowieso für recht problematisch halte Sterblichkeit aufzurechnen, auch wenige Todesfälle die verhindert werden können sind jede Anstrengung wert). Das Gesetz wird jetzt in den Budnestag eingebracht und es ist auch bereits eine öffentliche Anhörung terminiert. Hier werden ganz sicher auch Ihre Bedenken eine Rolle spielen. (...)

(...) Oktober. Ihre Frage richtet sich auf die verfassungsrechtliche Begründung der derzeit diskutierten Nachweispflicht einer Masernimpfung bzw. -immunität für bestimmte Personen, die sich regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit besonders hohen Infektionsrisiken aufhalten. (...)

(...) Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. (...)