Bundestag - Fragen & Antworten

Nadine Schön
Antwort von Nadine Schön
CDU
• 09.03.2020

Weltweit sind ca. 70 Millionen Menschen auf der Flucht. Knapp 26 Millionen davon sind Flüchtlinge, die aufgrund von Krieg, Vertreibung oder Verfolgung nicht länger in ihrem Heimatland bleiben können. Die meisten Flüchtlinge können in den Nachbarländern ihrer ursprünglichen Heimat bleiben. Manchmal ist aber auch das nicht möglich, u.a. weil die Länder an Kapazitätsgrenzen stoßen, und es müssen andere Lösungen gefunden werden, beispielsweise ein Resettlement. Dabei werden vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge durch Programme wie beispielsweise das NesT-Programm von anderen Staaten aufgenommen.

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von Alois Gerig
CDU
• 27.01.2020

(...) Die Korruptionsvorwürfe, die im Artikel der „Welt“ erhoben werden, sind ernst zu nehmen. Hier muss jetzt zunächst die Überprüfung der Vorwürfe durch die Projektverantwortlichen und den zuständigen Stellen abgewartet werden. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, wird sich die zuständige Justiz einschalten. (...)

Portrait von Karin Maag
Antwort von Karin Maag
CDU
• 11.02.2020

(...) Gerade weil durch die Resettlement-Programme besonders schutzwürdigen Menschen geholfen werden soll, muss den von Ihnen angesprochenen (...)

Portrait von Wolfgang Stefinger
Antwort von Wolfgang Stefinger
CSU
• 24.01.2020

(...) vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Gesichtserkennung. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen darstellt. (...)

Portrait von Thomas Jarzombek
Antwort von Thomas Jarzombek
CDU
• 12.03.2020

Nach dem, was mir bislang über die ClearView Software bekannt ist, halte ich diese für rechtlich und moralisch verwerflich

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 24.02.2020

(...) Ihren Unmut über das Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition können wir als grüne Bundestagsfraktion gut verstehen. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche vollständig auszuschließen. (...)

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