
(...) Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern.(...)

(...) Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland fördert zivilgesellschaftliche Organisationen durch den Status der Gemeinnützigkeit nach § 52 der Abgabenordnung (AO). Ziel von Gesetzgebung und Politik muss es sein, die erforderliche Rechtssicherheit und Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. So stärken wir die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und die Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Organisationen, von der lokalen Initiative bis zum bundesweiten Verband. (...)

(...) Wir beobachten die Entwicklung mit ebenso großer Sorge wie Sie. Sie ist keineswegs neu, schon 2014 wurde beispielsweise Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir haben das immer kritisiert und mit unserer parlamentarischen Arbeit begleitet, weil diese Vereine und Verbände mit ihrer Arbeit unser demokratisches Gemeinwesen befördern. (...)

(...) Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der Union zusammen darauf festgelegt, das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern. Fachlich zuständig für eine solche Reform ist das Bundesfinanzministerium, das auch schon verlauten ließ, das Ziel einer Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts müsse der Schutz von Vereinen sein, die sich auch politisch engagieren. (...)


(...) Die Frage der Gemeinnützigkeit richtet sich nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen, nicht danach, ob es sich um eine bestimmte inhaltlich ausgerichtete NGO oder einen anderen Verein o.ä. handelt. (...)