
Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der
Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.
(...) Zurzeit befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Ressortabstimmung, in dem eine Änderung im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, die u.a. den Regelungsgehalt des §375a AO vollständig abdeckt. Diese Regelung im Einführungsgesetz im Strafgesetzbuch soll auch auf bereits verjährte Fälle angewendet werden (...)

(...) um die Stabilität in allen Branchen zu sichern (...)
(...) Ich kann Ihnen nur anraten, die Mitglieder des Ausschusses, die den regierungstragenden Fraktionen angehören, hier ins Gewissen zu reden. (...)

(...) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Verbraucher*innen vor unrechtmäßigen Praktiken und Forderungen zu schützen, auch und gerade in der sehr komplexen Angelegenheit des Wohnungskaufs. (...)

(...) Da Sie sich in den Notarverträgen mit der Berücksichtigung der Toleranzgrenze und der geltenden Wohnflächenverordnung einverstanden erklärt haben, sehe ich in diesem Zusammenhang wenig Handlungsspielraum. (...)