Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen - Änderungsantrag der FDP

Mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 07.11.2018 zum Gesetzentwurf "Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet (...)" fordert die Fraktion das Hinzufügen eines weiteren Paragraphen für das Außerkrafttreten des Solidaritätszuschlaggesetzes aus dem Jahr 1995.

Mit der namentlichen Abstimmung vom 08.11.2018 wurde dieser Antrag mit 484 von 642 anwesenden Abgeordneten Nein-Stimmen abgelehnt. Die 157 Ja-Stimmen stammen von Seiten der AfD und der FDP.

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Dafür gestimmt
157
Dagegen gestimmt
484
Enthalten
1
Nicht beteiligt
67
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

"Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz sollen insbesondere Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet verhindert werden", so die Bundesregierung im entsprechenden Gesetzentwurf. Weiter werden folgende Forderungen genannt:

  1. Betreiber von elektronischen Marktplätzen (wie z.B. eBay) sollen...
  • ... zum einen künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, vorhalten
  • ... zum anderen für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen werden können, insbesondere dann wenn sie Unternehmer, die im Inland steuerpflichtige Umsätze erzielen und hiersteuerlich nicht registriert sind, auf ihrem Marktplatz Waren anbieten lassen

2. Zudem soll dem fachlich zwingend notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts entsprochen werden

Dieser Änderungsantrag der FDP-Fraktion sieht nun vor, in diesen Gesetzentwurf einen weiteren Paragraphen einzufügen. Dieser soll das Außerkrafttreten des Solidaritätszuschlaggesetzes vom 1995 am 31. Dezember 2019 bewirken. Begründet wird diese Forderung insofern, als dass das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz mit der Begründung erlassen wurde, dass dieses zur Finanzierung der Vollendung der Einheit als „finanzielles Opfer“ unausweichlich und mittelfristig zu überprüfen sei.

Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt. Da das Solidaritätszuschlaggesetz in dieser Hinsicht jedoch nicht zeitlich befristet wurde, muss es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden.

Ingrid Arndt-Brauer (SPD) fordert, dass deutsche Plattformen in Zukunft Bescheinigungen zur Umsatzsteuer, bzw. Umsatzsteuernummer von den Firmen, die ihre Waren auf dieser Plattform vertreiben, anfordern müssen. Sie sagt jedoch auch, dass dies ein ganz neues Verfahren sei, und sie bisher keinerlei Erfahrungen damit hätten. Es sei jedoch sehr wichtig, da bisher viele Firmen durch den Handel über Internetplattformen die Zahlung der Umsatzsteuer umgehen würden.

Albrecht Glaser (AfD) kritisiert, dass durch die Forderung der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen eine erheblich höhere Kontroll- und Mitteilungspflicht in Papierform für die Plattformbetreiber entstehen würde.

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