Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Am 21.03.2019 wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und über die damit einhergehende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft namentlich abgestimmt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung konkrete Zuständigkeitszuweisungen an die Zollverwaltung (für die Abschreibung von Lizenzen) sowie eine Regelungen für Sicherheiten hervorbringen und das Marktorganisationsgesetz somit an das überarbeitete aktuelle EU-Recht anpassen.

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Niemand stimmte dagegen. Einzig zwei Mitglieder der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter enthielten sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
639
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
3
Nicht beteiligt
67
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Durch die Änderung von EU-Vorschriften im Bereich Lizenzen und Erhebung, Verwaltung und Freigabe von Sicherheiten müssen, laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR), die EG-Lizenz-Verordnung und die EG-Sicherheiten-Verordnung angepasst werden, da sie sich auf das Marktorganisationsgesetz (MOG) berufen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung konkrete Zuständigkeitszuweisungen an die Zollverwaltung (für die Abschreibung von Lizenzen) sowie eine Regelungen für Sicherheiten einführen. Bisher sei durch das Marktorganisationsgesetz nur geregelt worden, dass Lizenzen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erstellt werden können, Abschreibungen jedoch durch die Zollverwaltung erfolgten. Deshalb müsse die Ermächtigung zur Regelung von Zuständigkeiten in Rechtsverordnungen um eine Rechtsverordnung erweitert werden, ebenso wie die Sicherheiten.


Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Niemand stimmte dagegen. Einzig zwei Mitglieder der AfD-Fraktion, Stephan Brandner und Martin Hebner, und ein fraktionsloser Abgeordneter, Uwe Kamann, enthielten sich der Abstimmung.