Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) (2016)

Der Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes in Somalia bis längstens 31. Mai 2017 wurde mit einer großen Mehrheit der Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
456
Dagegen gestimmt
72
Enthalten
35
Nicht beteiligt
67
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symboldbild Somalia

Der Deutsche Bundestag hat der Verlängerung des Somaliaeinsatzes bis spätestens 31. Mai 2017 zugestimmt. Die Operation EU NAVFOR Atalanta (European Union Naval Force) zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias wurde im Jahr 2008 von der EU beschlossen. Die Notwendigkeit der Mission begründet die Bundesregierung in ihrem Antrag mit der Bedeutung der Region als Teil wichtiger Handelsrouten für die Wirtschaft: "Infolge der dichten Verflechtung der Weltwirtschaft hängen Deutschland und die Europäische Union (EU) insgesamt von einer gesicherten Rohstoffzufuhr und sicheren Transportwegen über See ab. […] Diesen Seeverbindungsweg sicher und offen zu halten, bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe Internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren deutschen Interesse."

Zu den Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen von EU NAVFOR Atalanta gehören:

  • Überwachung der Küstengebiete und Schutz der Schiffe
  • Sammlung und Übermittlung von Daten bezüglich seeräuberischer Aktivitäten
  • Zusammenarbeit mit und Unterstützung von weiteren Missionen vor Ort, bspw. EUCAP NESTOR
  • u.w.

Dafür bereitgestellte Güter und Dienstleistungen:

  • Führung und Führungsunterstützung
  • Militärisches Nachrichtenwesen
  • Seeraumüberwachung
  • Lagebilderstellung und –austausch [...]
  • Sicherung und Schutz, einschließlich des Begleitschutzes und der Einschiffung von Sicherungskräften auf zivilen Schiffen
  • Durchführung präventiver Maßnahmen und ggf. erforderliche gewaltsame Beendigung von Akten der Piraterie
  • Ingewahrnahme, einschließlich des Zugriffs, des Festhaltens sowie des Transports zum Zwecke der Übergabe an die zuständigen Strafverfolgungsorgane
  • Operative Information
  • Evakuierung, einschließlich medizinischer Evakuierung
  • Logistische und administrative Unterstützung, einschließlich Transport und Umschlag
  • Personelle Unterstützung der Führungskräfte in den Stäben, Hauptquartieren und Verbindungsorganen

Die Bundeswehr kann insgesamt bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz an den somalischen Küstengebieten und inneren Küstengewässern, den Meeresgebieten vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des Indischen Ozeans und dem Luftraum über diesen Gebieten bereitstellen
Im Einsatzzeitraum vom 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 fallen einsatzbedingte Zusatzausgaben von 53,1 Mio. Euro an.