Der Deutsche Bundestag hat der Verlängerung des Somaliaeinsatzes bis spätestens 31. Mai 2017 zugestimmt. Die Operation EU NAVFOR Atalanta (European Union Naval Force) zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias wurde im Jahr 2008 von der EU beschlossen. Die Notwendigkeit der Mission begründet die Bundesregierung in ihrem Antrag mit der Bedeutung der Region als Teil wichtiger Handelsrouten für die Wirtschaft: "Infolge der dichten Verflechtung der Weltwirtschaft hängen Deutschland und die Europäische Union (EU) insgesamt von einer gesicherten Rohstoffzufuhr und sicheren Transportwegen über See ab. […] Diesen Seeverbindungsweg sicher und offen zu halten, bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe Internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren deutschen Interesse."
Zu den Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen von EU NAVFOR Atalanta gehören:
- Überwachung der Küstengebiete und Schutz der Schiffe
- Sammlung und Übermittlung von Daten bezüglich seeräuberischer Aktivitäten
- Zusammenarbeit mit und Unterstützung von weiteren Missionen vor Ort, bspw. EUCAP NESTOR
- u.w.
Dafür bereitgestellte Güter und Dienstleistungen:
- Führung und Führungsunterstützung
- Militärisches Nachrichtenwesen
- Seeraumüberwachung
- Lagebilderstellung und –austausch [...]
- Sicherung und Schutz, einschließlich des Begleitschutzes und der Einschiffung von Sicherungskräften auf zivilen Schiffen
- Durchführung präventiver Maßnahmen und ggf. erforderliche gewaltsame Beendigung von Akten der Piraterie
- Ingewahrnahme, einschließlich des Zugriffs, des Festhaltens sowie des Transports zum Zwecke der Übergabe an die zuständigen Strafverfolgungsorgane
- Operative Information
- Evakuierung, einschließlich medizinischer Evakuierung
- Logistische und administrative Unterstützung, einschließlich Transport und Umschlag
- Personelle Unterstützung der Führungskräfte in den Stäben, Hauptquartieren und Verbindungsorganen
Die Bundeswehr kann insgesamt bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz an den somalischen Küstengebieten und inneren Küstengewässern, den Meeresgebieten vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des Indischen Ozeans und dem Luftraum über diesen Gebieten bereitstellen
Im Einsatzzeitraum vom 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 fallen einsatzbedingte Zusatzausgaben von 53,1 Mio. Euro an.
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Didi am 16.06.2016 um 13:49 Uhr
PermalinkLiegt hier ein VERTEIDIGUNGSFALL (Artikel 115a, Grundgesetz) vor?
Welcher Pirat greift demnach unser deutsches Territorium an?
Einschub: Haben wir überhaupt ein eigenes deutsches Territorium? In der aktuellen Ausgabe des Grundgesetzes ist der Teil des Artikels 23, der früher diese Definition enthielt, ersatzlos gestrichen worden.
Unabhängig von der dem Verbot eines Einsatzes der Bundeswehr im Ausland ohne Vorliegen eines Verteidigungsfalles: Darf man auf der ganzen Welt seine Streitkräfte einsetzen, nur weil man der Meinung ist (oder sie einem eingeflüstert wird), dass Handelswege nicht sicher seien? Müsste man dann nicht auch die Streitkräfte einsetzen, wenn z. B. die USA ein Handelsembargo einen Staat durchführt, mit dem die Deutschen Handel treiben wollen?
Rational betrachtet ist also die Begründung des Bundeswehreinsatzes nicht stichhaltig ...
Uwe am 21.06.2016 um 12:31 Uhr
PermalinkIn Mali und Somalia Steuergelder rausschmeißen aber die EU Grenzen können sie nicht sichern.
Wer will das USA...
B. P. am 28.06.2016 um 12:12 Uhr
PermalinkAuch Dagegen-Stimmen ist MIT-Bestimmen.