Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Das Gesetzespaket, mit dem der bundesstaatliche Finanzausgleich neugeregelt wurde, umfasste mehrere Grundgesetzänderungen. Hierfür war eine 2/3-Mehrheit des Bundestages erforderlich.

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Dafür gestimmt
455
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
61
Nicht beteiligt
27
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Da die bisherigen Regelungen am 31.12.2019 auslaufen, war die Bundesregierung dazu angehalten ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, das 2020 in Kraft tritt. Mit dem Gesetzespaket soll nach dem Willen der Regierungskoalition die "Erledigung der staatlichen Aufgaben in der föderalen Ordnung" verbessert werden. Das Gesetzesvorhaben überträgt ursprünglich Verantwortlichkeiten der Länder auf den Bund.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen umfasst mehrere Bereiche, wie etwa:

die Digitalisierung

die Infrastrukturgesellschaft Verkehr

den Unterhaltsvorschuss

die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben

die kommunale Bildungsinfrastruktur


Durch den Regierungsentwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll es dem Bund ermöglicht werden, den Ländern Geld zum Sanieren kommunaler Bildungsinfrastrukturen in finanzschwächeren Kommunen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus will der Bund in Zukunft die Verantwortung für Bau, Betrieb, Finanzierung, Planung und Verwaltung der Bundesautobahnen übernehmen.

Für die Grundgesetzänderungen war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Besonders umstritten in dem Gesetzespaket ist die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft GmbH, über die ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Über die Gesellschaft würde der Privatisierung von Autobahnen Tür und Tor geöffnet, so Kritiker.

Zu einzelnen Punkten des Gesetzespakets gab es außerdem Anträge der Oppositionsfraktionen, die allesamt mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt wurden. Das Abstimmungsverhalten finden Sie hier auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.

Die Plenardebatte ist hier auf der Bundestagswebseite als Video anzusehen.

Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

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Mit diesem Abstimmungsergebnis wird erneut klargestellt, wer wählbar ist, die Interessen der Wähler zu vertreten und wer sich als Wahrer der Interessen unserer Finanz"elite" sieht. "Mehr Gerechtigkeit" kann sich die SPD abschminken, getreu Münteferings Belehrung, der Wähler sei doch ganz schön blöd, wenn er glaube, das Wahlkampfaussagen nach der Wahl auch eingehalten würden.

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Dann können die privatisierten Autobahnen ja kommen.
Mit allen Nebenwirkungen:
- dicke Mautgebühren an priv. Betreiber und Investoren auf den gefragten Autobahn-Strecken
und
- Verfall der nicht privatisierten kleinen, weniger gefragten Autobahnen.

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Das einzig ein Abgeordneter der Grünen, in diesem Falle der aufrecht, aufrichtige Herr Uwe Kekeritz gegen dieses Gesetz in der Vorlage zur Abstimmung dagegen gestimmt hat u. alle Anderen sich der Stimme enthalten, beziehungsweise keine Verantwortung, beziehungsweise die Hände in Unschuld waschen wollten, zeigt einmal mehr, das es der Grünen Partei um eine Wählbarkeit gegenüber der CDU geht und nicht um das politische Interesse der Basis!B.Heuer

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Arme Grünenbasis, schon wieder werden unsere Werte seitens der Führung überstimmt, indem diese ihre Hände in Unschuld waschen,(sich der Stimme enthalten) um so für eine Koalition mit der christlichen Vermengung zweier bekannter Parteien in Deutschland bereit zu sein!Es reicht mir ihr Lieben, dafür bin ich nicht in diese Partei eingetreten. Ich bin Nonkonformist u. kein Opportunist, wollte ich nie sein! B.Heuer

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Kann Herrn Horst Müller da nur Recht geben! Hier zeigt sich, wer für und gegen das Volk ist, wer wirklich ein Repräsentant des Volkes ist und nicht gegen dieses agiert. Von CDU/CSU habe ich persönlich nichts anderes erwartet, aber die SPD ist einfach enttäuschend ... sich dann aber wundern, wenn einem die WählerInnen davonlaufen.

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Mein Respekt gilt den Abgeordneten der regierenden Parteien, die sich der Tragweite der zu treffen gewsenen Entscheidung offenbar bewusst waren und mit Nein gestimmt haben. Leider werden die wenigen aufrechten Volksvertreter das miserable Image ihrer Parteien nicht retten, das sich hoffentlich in den Ergebnissen der bevorstehenden Bundestagswahl widerspiegeln wird.

In der ehemaligen DDR, der ich nicht eine einzige Träne nachweine, gab es zu meiner Schulzeit (Mitt der 60er Jahre) auch einmal die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung. Immerhin wurde da zumindest der Schein gewahrt und die Bevölkerung zur Wahlurne gerufen. In dieser selbstherrlichen Parteien-Dynast... - Verzeihung Demokratie heißt es ja wohl immer noch, bemühen sich die in feudaler Manier "Durchregierenden" noch nicht einmal mehr um den Anschein, ihre Wähler zu vetreten. Für wie blöd wollen wir uns eigentlich noch verkaufemn lassen?

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Die Abgeordneten der Mannheimer SPD und CDU machen eine Politik, die man ihnen schon äußerlich ansehen kann: bieder und fraktionsgehorsam.