In ihrem Antrag kritisieren die Grünen die Politik der „Bundesanstalt für Immobilienaufgaben" (BImA), die einen wichtigen Einfluss auf die Wohnungsmärkte sowie die Stadtentwicklung habe. Die Fraktion ist der Meinung, dass es das Ziel der BImA sei, die Liegenschaften an die Höchstbietenden zu verkaufen. Dies führe zum Verlust von bezahlbarem Wohnraum.
Erklärtes Ziel des Antrags sind mehr barrierefreie, bezahlbare und ökofreundliche Mietwohnräume. Dafür müssten in der Liegenschaftspolitik der Bundesanstalt u.a. folgendes berücksichtigt werden:
- Berücksichtigung aller Aspekte der Wohnungspolitik, ökologischen Modernisierung, der Regional- und Stadtentwicklung
- Ausbau des Knowhow der erneuerbaren Energien sowie der Energie- und Warmsanierung
- Ermöglichung der Unterbringung von Flüchtlingen in BImA-Liegenschaften
- Übertragung aller Kosten sowie der Entsorgung im Falle einer Verunreinigung der Grundstücke
- Planung und Durchführung von Regional- und Stadtentwicklungsprojekte in Kooperation mit den Standortkommunen
- Berücksichtigung des Bundesnaturschutzes in allen Verkaufsüberlegungen
Der Antrag wurde von der Großen Koalition abgelehnt.
Kommentare
Emma am 06.05.2015 um 13:57 Uhr
Permalinkwarumsind Sie gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien?
liddi95 am 14.06.2015 um 13:28 Uhr
PermalinkWeshalb werden nun - nach auslaufen der Pachtverträge aus der Heimstätten-Verordnung - die Grundsteuer-Hebesätze angehoben?
Dies ist kontraproduktiv, denn die Verpächter müssen diese Erhöhungen meistens wohl per Klagen bei den Pächtern durchsetzen.
Außerdem werden die Pächter zur Zwischenfinanzierung gezwungen, bis diese Klagen durchsetzbar sind und
es sollen in den nächsten 20/30 Jahren 80 Billionen Euro vererbt werden, worunter auch die - das sieht aus, als ob es eine lang geplante systematische Steuer-Generierung ist...
da die Grundbesitzer damals gezwungen wurden, die Verwaltung in die Hände der Kommunen zu geben, wurde der Pachtzins nicht adäquat angehoben - die Kommunen haben dies über die Laufzeit der Pachtverträge nicht durchgesetzt - ist ja nicht deren Eigentum, obwohl sie das Vorkaufsrecht sich vorbehalten hatten.
Nun laufen diese lästigen Pflichten ab und dafür greift man per 60 % erhöhten Grundsteuer-Sätzen heftigst Steuern ab - zusätzlich zu den Erbschaftssteuern oberhalb der 300.000 Euro Freigrenze für die nächsten Erben....
Sehr befremdlich - oder sehr markant.
Was soll das?
liddi95 am 25.06.2015 um 10:55 Uhr
PermalinkDer Beweis, dass der Komplex ",Grundsteuer-Hebesatz-Erhöhung um 60 %", bereits in rechtlich trockenen Tüchern ist:
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giess...
Hat niemand Interesse daran, die Grundbesitzer zu schützen???????
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