Fracking-Neuregelung: Verbot von unkonventionellem Fracking

Der Bundestag hat unkonventionelles Fracking, wie es u.a. in den USA praktiziert wird, im Grundsatz verboten. Nach Ansicht der Opposition geht das Gesetz jedoch nicht weit genug.

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Dafür gestimmt
435
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
9
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolfoto Fracking

Beim sog. "unkonventionellen Fracking" wird aus tiefen Gesteinsschichten unter hohem Druck und mit dem Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen. Anders als beispielsweise in den USA wurde diese umstrittene Methode in Deutschland bislang nicht eingesetzt. Kritiker befürchten, dass dadurch das Trinkwasser gefährdet und Erdbeben ausgelöst werden könnten.

Bis jetzt fehlte hierzuladen eine eindeutige rechtliche Regelung. Durch den Beschluss des Bundestages wird die kommerzielle Förderung von Schiefergas mit dem umstrittenen unkonventionellen Fracking bis auf weiteres verboten. 2021 kann der Bundestag das Verbot überprüfen. Sollte das Parlament dann keine Entscheidung treffen, bliebe das Verbot bestehen.

Möglich sind allerdings bis zu vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, für die die Zustimmung der betrroffenen Bundesländer erforderlich ist. Auf Grundlage der Probebohrungen soll eine Kommission einen Bericht erstellen und darin klären, in welchen Regionen Fracking sinnvoll wäre. Entscheiden müsste am Ende der Bundestag. Ob es zu den Probebohrungen aber kommen wird, ist fraglich, da es vielerorts massiven Widerstand gegen die umstrittene Fördermethode gibt.

Während die Regierungsfraktionen ihren Gesetzentwurf als "Fracking-Verhinderungsgesetz" sehen, sprechen die Grünen von einer "Mogelpackung". Die Große Koalition schaffe über Probebohrungen den Einstieg in eine spätere großflächige Förderung, sagte Grünen-Energieexperte Oliver Krischer. Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel sprach von einem "Fracking-Erlaubnisgesetz".

Erlaubt bleibt weiterhin das sog. "konventionelle Fracking" in tieferen Erdschichten, das in Deutschland seit Jahrzehnten eingesetzt wird und weniger umweltschädlich ist. Hierfür gelten künftig jedoch strengere Regeln. In Einzugsgebieten von Trinkwasser wird dies künftig ausgeschlossen, ebenso in der Nähe von Brauereien oder Mineralwasser-Brunnen.

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