Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (2016)

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag eine Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Linke und Grüne stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
424
Dagegen gestimmt
145
Enthalten
3
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolbild Abstimmung

Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigug der Asylverfahren bei Anträgen aus den drei Maghreb-Staaten. Laut Bundesregierung verbessere die Einstufung die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten rascher bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland beenden zu können. Der Anreiz für eine Asylbeantragung aus wirtschaftlichen Gründen werde durch den verkürzten Sozialleistungsbezug reduziert.

Nach eingehender Untersuchung der Situationen in Algerien, Tunesien und Marokko sei die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, "dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind."

Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. Linke und Grüne verwiesen darauf, dass es in den Maghreb-Staaten Verfolgung, Diskiminierung und Folter geben würde. Die Organisation Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig.