
(...) Dabei ist die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland für jeden offenkundig: Immer mehr Menschen werden Gott sei Dank immer älter und benötigen daher auch über einen immer länger werdenden Zeitraum hinweg medizinische Leistungen. Hinzu kommt der medizinische Fortschritt, von dem jeder Nutzen für seine Gesundheit haben soll. Diese Faktoren zusammen führen dazu, dass die Kosten im Gesundheitswesen nicht weniger werden, sondern eher im Gegenteil auch in den kommenden Jahren ansteigen werden. (...)

(...) Eine Bürgerversicherung wäre kaum in der Lage, diesen Standard zu finanzieren. Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Kostentransparenz: Jeder Versicherte sieht beim Erhalt der Rechnung sofort, welche Leistungen abgerechnet werden und kann den Arzt auf Unnötiges direkt ansprechen. (...)

(...) Die beitragsfreie Familienmitversicherung bleibt unverändert, denn die Gesundheitsprämie wird von mitversicherten Familienmitgliedern nicht erhoben. Die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.) Der Begriff „Kopfpauschale“ beKopfpauschaleh, dass nicht mehr die gesetzlich Versicherten allein durch das Umlageverfahren auch für diejenigen einzahlen, die sich eine Versicherung nicht leisten können. Denn wir wollen statt des Ausgleichs innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen einen Steuerausgleich. (...)

(...) Die SPD setzt sich mit dem Konzept der Bürgerversicherung dafür ein, den Wettbewerb zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung fair zu gestalten. Dafür würden auch Versicherte der privaten Krankenversicherung, wie z.B. Beamte, in die Bürgerversicherung einbezogen werden. Damit könnte die Finanzierung der Krankenversicherung auf eine breitere Basis gestellt werden, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten. (...)

(...) bei dem von Ihnen geschilderten Sachstand könnte es sich um ein Problem der so genannten Lockvogelangebote handeln, bei denen der Anbieter mit einem günstigen Angebot wirbt, welches der Verbraucher dann nicht vorfindet. Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Werbung für ein Angebot irreführend und damit unlauter, wenn unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung der Werbung diese Ware nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der erwarteten Nachfrage vorrätig ist. (...)
