
(...) Sie fragen, ob bei der Ermittlung von Mindestlohn auch die jeweilige spätere Rentengröße berücksichtigt wird. Entscheidungen über die Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge können nicht von der Situation der Arbeit und des Arbeitsmarktes abgekoppelt bleiben. (...)

(...) Gegen eine An- oder gar Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass die An- oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würde. Dieser Vorteil wäre jedoch nicht von Dauer, da eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage und der damit verbundene Aufbau höherer Rentenanwartschaften in der vom Prinzip der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen geprägten gesetzlichen Rentenversicherung auch höhere Rentenzahlungen zur Folge hätte. (...)



(...) In der Sache ist der ESM richtig und wichtig, weil wir nur mit diesem Instrument eine demokratische Kontrolle und eine rechtliche Absicherung der Hilfen und Garantien erreichen können, die gerade Deutschland den notleidenden Euro-Staaten gewährt. Wer also den ESM ablehnt, verzichtet mangels realistischer Altenative damit auf eine bessere Absicherung des deutschen Steuerzahlers und handelt damit gegen deutsche Interessen. (...)
