
(...) Die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für die Verabschiedung ergibt sich aus Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes, wenn man davon ausgeht, dass der Fiskalpakt eine vertragliche Grundlage der EU oder eine vergleichbare Regelung enthält. Der Fiskalvertrag verpflichtet nämlich zur Änderung des Grundgesetzes, bzw. genauer zur dauerhaften Beibehaltung der bereits im Grundgesetz normierten Schuldenbremse. (...)

(...) Fazit: Eine effektive positive Wirkung wird der Fiskalpakt nur dann entfalten, wenn wir uns als Opposition mit unseren Forderungen durchsetzen können. Dazu gehören insbesondere die Einführung der Finanztransaktionssteuer in der Eurozone, die Integration des Fiskalpaktes in das geltende EU Recht soweit wie möglich, die Stärkung der parlamentarischen Beteiligung und die Anhebung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank zur Finanzierung von Wachstumsprogrammen innerhalb der EU. (...)

Sehr geehrter Herr Bletz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Sehr geehrter Herr Aufmuth,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Sehr geehrter Herr Arnold,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. April, die ich zur Beantwortung an meine erste Stellvertreterin, die Abgeordnete Sahra Wagenknecht, weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
