(...) Nach der Vorschrift ist der Betroffene bei einer Befragung grundsätzlich zur Verweigerung der Auskunft berechtigt, wenn die Voraussetzungen der §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung vorliegen. Dies ist also insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene ein Zeugnisverweigerungsrecht als Berufsgeheimnisträger hat oder mit der Aussage sich selbst oder einen Angehörigen wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belasten würde. Diese Privilegierungen gelten jedoch dann nicht, wenn die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist, wenn also besonders schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen. (...)
(...) ich werde mich in den kommenden Monaten sehr intensiv mit der BKA-Novelle befassen. Die Frage, ob ich zustimme, stellt sich gegenwärtig nicht. (...)
(...) Nun sollte aber nicht von dieser Kompetenzentscheidung für den landwirtschaftlichen Bereich bei uns in Bayern darauf geschlossen werden, dass die bundesweite Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern oder zur Handwerkskammer für die Unternehmen von Nachteil ist und aufgegeben werden müsste. Die Pflichtmitgliedschaft eröffnet - so hat es auch das Bundesverfassungsgericht zur IHK beurteilt - eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Sie hat eine freiheitssichernde Funktion, indem die Mitwirkung der Betroffenen einbezogen wird. (...)
(...) Es wird über viele wichtige Details zu reden sein. Sie können aber sicher sein, daß wir das modernste und rechtstaatlichste deutsche Polizeigesetz schaffen werden. Da meine Meinungsbildung erst begonnen hat, beteilige ich mich nicht an einer öffentlichen Debatte über Details des Entwurfs. (...)
(...) Diese waren in diesem Fall überschritten. Meine Privatsphäre geht Journalisten nichts an, insofern war die Interviefrage auch nicht "humorvoll", sondern unverschämt. Eine Gesprächsgrundlage war somit nicht mehr gegeben. (...)
(...) Im Aktiengesetz ist klar geregelt, dass sich die Managervergütung an der Situation des Unternehmens und der Verantwortung des Managers orientieren muss, vereinzelte Fälle von Missmanagement und zu hohen Abfindungen wird es leider immer wieder geben, es gilt Augenmaß zu wahren. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass Deutschland ein offener Wirtschaftsstandort ist, dies gilt auch für Unternehmen, die nur noch zu einem Teil dem Bund gehören. (...)