Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

Weiterlesen
Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)

Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

Permalink

Die Frage die ich mir jetzt stelle, wer liefert für die Prüfung der sozialen Verwerfungen die realen, ungeschönten Statistiken?
Oder wird das dann so gehandelt, wie die Verfälschung der Arbeitslosenstatistik?
Was ist mit der ganzen ",Brange", der Leiharbeitsfirmen?
Was ist mit den 1€ Jobs?
Ach ja, die Arbeitsleistung der 1€ Jobber ist ja keine Arbeit ... richtig, es ist schlicht und einfach moderne Sklaverei und Arbeitsplatzvernichtung!

Permalink

Ja die Leiharbeitsfirmen: moderne Sklavenhalter
Und jeder Politiker der sich für solche Firmen ausspricht.....sollte schleunigst abgewählt werden...ach ja ich vergaß....wir Wähler haben ja gar keinen Einfluß auf die zu Wählenden...tolle Demokratie..

Permalink

Der Vater Staat ist ein Konstrukt, und teilt sich in drei GEWALTEN Legeslative, Judikative, Exekutive. Der Staat hat kein Gewissen.
Würden Sie Jemanden vollkommen Gewissenlosen ihr Leben Anvertrauen?
Warum Vertrauen Sie dann diesen Staat?

Permalink

Mindestarbeitsbedingungen sind für Arbeitnehmer Ihr gutes Recht auf zeitgemäße Wertschätzung und Anerkennung Ihrer Arbeit.

Permalink

Wer soll diese Verwerfungen melden,wo doch unsere Gewerkschaften im Dauertiefschlaf sind .Die Schlafmittel werden von der Industrie bezahlt und somit sind alle in einem glückseligen Zustand.
Die einen pennen und die anderen haben nix zu befürchten.

Permalink

In vielen Fällen wird zwar offiziell ein Mindestlohn eingehalten, aber durch den Arbeitsvertrag umgangen mit Klauseln, wie:
",nach Tarif zu 50% der Arbeitszeit", ,die dann wie zB bei vielen Beschäftigten an Forschungseinrichtungen, Doktoranden, Dozenten natürlich in Vollzeit erfolgt,
", zu 75% des Tarifgehaltes in der Einarbeitungszeit",
(bei manchen Zeitarbeitsfirmen) obwohl Vollzeit oder mehr gearbeitet wird
", zu einem Festgehalt zu XY€ einschließlich zu leistender Überstunden", (auch in privaten Unternehmen)

oder Mitarbeiter (auch hochqualifizierte mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluß) werden ",freiberuflich", ",Projektbefristet", beschäftigt.

Diskussionen über einen Mangel an hochqualifizierten Fachkräften oder über die Frage, warum hochqualifizierte Frauen unter diesen Bedingungen davor zurückschrecken Mütter zu werden, erübrigen sich eigentlich.

Permalink

es war wiedereinmal nur ein Tropfen auf dem heissen Stein.
Aber es nütz sehr wenig, wenn wir Wähler immer nur den Kopf in den Sand stecken.
Es würde schon sehr viel bewirken, wenn die jetzigen Siegerparteien (CDU/CSU und FDP) plötzlich als Verlierer dastehen.
Jeder Nichtwähler sollte sich das mal überlegen und deshalb einfach nur anders wählen, wen auch immer.