Gesundheitsreform

Mit 378 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Gesundheitsreform zugestimmt. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen, mit ihr auch 23 Abgeordnete von CDU/CSU und 20 Abgeordnete der SPD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
377
Dagegen gestimmt
205
Enthalten
8
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der zuständige Gesundheitsausschuss letzte Änderungen an dem Gesetzestext vorgenommen und gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Obwohl das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung", so die offizielle Bezeichnung, bereits am 1. April 2007 in Kraft treten soll, erfolgt die Einführung zahlreicher struktureller Elemente erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Die zentralen Elemente der Gesundheitsreform sind:

Versicherungspflicht: Künftig gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kann in seine letzte Versicherung zurückkehren, egal ob gesetzlich oder privat.

Transparenz: Wahltarife, größere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues Honorierungssystem für Ärzte und eine Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln sollen für mehr Transparenz und Flexibilität im Gesundheitswesen sorgen.

Steuerfinanzierung: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen in den kommenden Jahren mehr Geld aus Steuermitteln erhalten als zunächst geplant. Der Gesundheitsausschuss beschloss, den Steuerzuschuss jährlich um 1 Mrd. Euro zu erhöhen: 2008 sollen die Zuschüsse auf 2,5 Mrd. Euro steigen, 2009 auf 4 Mrd. Euro. Ab 2010 soll der Bundeszuschuss weiter anwachsen. Durch den Zuschuss von Steuergeldern werde gesichert, "dass jeder Kranke auch in Zukunft nicht nur die notwendige Behandlung unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erhält, sondern auch allgemein am medizinischen Fortschritt teilhaben kann," heißt es im Gesetzentwurf.

Gesundheitsfonds: Die Einführung eines Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen erhöhen und Sparanreize bei den Kassen schaffen. Ab 2009 fließen die Kassenbeiträge und die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse in den Gesundheitsfonds und werden von dort in Form einer Pauschale an die Kassen verteilt. Künftig gibt es nur noch einen einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Kassen, die mit den ihnen zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, können von ihren Mitgliedern zusätzliche Beiträge erheben. Diese Zusatzbeiträge dürfen ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Erwirtschaften Kassen Überschüsse, können sie diese an ihre Versicherten ausschütten.

Altersrückstellungen: Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) können bei einem Wechsel innerhalb der PKV ihre Altersrückstände künftig teilweise mitnehmen. Dies war bislang nicht möglich.

Basistarif: Ab dem 1. Januar 2009 können private Krankenversicherungen die Aufnahme von Neukunden nicht mehr verweigern und müssen einen sog. Basistarif anbieten. Dieser Basistarif darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in den gesetzlichen Kassen. Eine Risiko- und Gesundheitsprüfung findet - wie bei den gesetzlichen Kassen – künftig nicht mehr statt. Bereits Privatversicherte können künftig einfacher innerhalb der PKV wechseln.

Einsparungen: Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen einigte sich die Koalition zuletzt noch auf eine Absenkung des Sanierungsbeitrages der Krankenkassen. Auch die Krankenhäuser sollen künftig weniger einsparen als ursprünglich anvisiert. Statt einmalig 500 Mio. Euro sind 250 Mio. Euro vorgesehen. Das Einsparvolumen durch die Gesundheitsreform für das Jahr 2007 wird von der Bundesregierung auf 1,1 Mrd. Euro beziffert, ursprünglich waren 1,4 Mrd. Euro vorgesehen. Während die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf als tragfähigen Kompromiss bezeichneten, stieß die Gesundheitsreform bei der Opposition auf Kritik. So bezweifeln die Oppositionsparteien u.a. die Höhe des Einsparvolumens. Die FDP befürchtet stattdessen ungedeckte Mehrbelastungen für den Haushalt in Milliardenhöhe und spricht von "bürokratischem Gesundheitsmurks". Ein kompletter Systemwechsel sei notwendig. Laut Linkspartei würden die Beitragssätze in die Höhe getrieben, die Einführung von "Teilkaskotarifen" für Gesunde gehe zu Lasten der Kranken. Für die Grünen kann einzig ein Neubeginn die Gesundheitsreform retten. Die steuerliche Mitfinanzierung der Krankenkassen müsse erhöht statt gesenkt werden.

Auch bei Abgeordneten der Koalitionsfraktionen war die Gesundheitsreform nicht unumstritten. Einige jüngere Abgeordnete kritisierten, die Reform berücksichtige nicht die Interessen junger Menschen. Weitere Kritikpunkte von Mitgliedern der Regierungskoalition sind u.a.: unnötige Bürokratie verfassungsrechtliche Bedenken überproportionale Belastung von Kleinverdienern Steigerung der Lohnnebenkosten Frontalangriff auf das Solidarsystem.

Links zur Gesundheitsreform (PDF-Format)

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drs.16/4200), beschlossen

In seiner Sitzung vom 31.1.2007 nahm der Gesundheitsausschuss abschließende Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Der Bundestag stimmte schließlich auf Grundlage dieser Beschlussempfehlung über die Gesundheitsreform ab.

Ursprünglicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (Drs.16/3100), beschlossen

Weitere Links:

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/1928), abgelehnt

Antrag der FDP (Drs. 16/1997), abgelehnt

Antrag der Linksfraktion (Drs.16/3096), abgelehnt