Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität, Geschäftsordnung

Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verliert. Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig. Die Entscheidung des Bundestages wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet, der für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt ist. Weiterhin ist der Ausschuss für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages zuständig.