Rechte der parlamentarischen Minderheit stärken

Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen hat der Bundestag die Rechte der parlamentarischen Minderheit durch eine Änderung der Geschäftsordnung gestärkt. Die Linke enthielt sich.

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Dafür gestimmt
530
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
55
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 631 Abgeordneten.

Mit dem Antrag von CDU/CSU und SPD wurden Oppositionsrechte über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags gestärkt.

In dieser Legislaturperiode können Linke und Grüne u.a. die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen, was ihnen bislang nicht möglich war, da die beiden Oppositionsparteien insgesamt zu wenig Abgeordnete stellen. Ein Untersuchungsausschuss kann nun bereits auf "Antrag aller Mitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen" beantragt werden und nicht erst mit der Zustimmung eines Viertels der Bundestagsabgeordneten.

Außerdem wird den Oppositionsparteien mehr Redezeit eingeräumt als ihnen nach ihren Mandaten zustehen würde.

Der Linksfraktion ging der Antrag von Union und SPD nicht weit genug. Statt durch eine Änderung in der Geschäftsordnung wollte die Linksfraktion die parlamentarischen Minderheitenrechte im Grundgesetz festschreiben. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen abgelehnt.