Gesetzesentwurf zur Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung

Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen hat der Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung angenommen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
516
Dagegen gestimmt
58
Enthalten
6
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolfoto Atommüll

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen.

Da sich die Bedingungen für die Entsorgung radioaktiven Abfalls durch den Ausstieg aus der Kernenergie wesentlich geändert haben, soll das Gesetz die Verantwortlichkeit der kerntechnischen Entsorgung neu ordnen. Künftig wird der Bund die Verantwortung zur Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung tragen. Kernkraftbetreiber sollen weiterhin für Finanzierung und Abwicklung von Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig sein. Zudem verpflichtet das neue Gesetz sie zur Einzahlung von 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Als Risikoaufschlag zahlen sie zusätzlich noch 6 Milliarden Euro.

Die Linksfraktion kritisierte, dass das Gesetz die Kraftwerkbetreiber von jedweder Verantwortung für die finanziellen Risiken des Atommüllerbes befreie, da die Kosten für eine Zwischen- und Endlagerung noch gar nicht langfristig berechnet werden können. Ob die 23 Milliarden ausreichen, könne erst in den kommenden Jahrzehnten ersichtlich werden.