Flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro

Mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen hat der Bundestag die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro beschlossen. Zunächst soll es einige Ausnahmen geben.

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Dafür gestimmt
534
Dagegen gestimmt
5
Enthalten
61
Nicht beteiligt
30
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition "zur Stärkung der Tarifautonomie" soll "angemessenere Arbeitsbedingungen" für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen, unter anderem durch einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto. Durch dessen Einführung ab dem 1. Januar 2015 wollen Union und SPD Lohnunterbietungswettbewerbe zwischen Unternehmen verhindern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor zu niedrigen Löhnen schützen. Eine gesetzliche Lösung ist laut Gesetzentwurf erforderlich, da die Tarifvertragsparteien vor allem bei einfachen Tätigkeiten oftmals nicht mehr fähig seien, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen.

In den Koalitionsverhandlungen hatten sich CDU, CSU und SPD auf die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Etappen geeinigt. Bei einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vergangenen Freitag wurden Änderungen für Saisonarbeiter, Praktikanten sowie Zeitungsausträgern vereinbart. Die Sonderregelungen sollen bis 2017 gelten.

Die Ausnahmeregelungen hatten bis zuletzt für Diskussionen gesorgt. Während Vertreter von Industrie und Wirtschaft weitere Ausnahmen fordern, kritisieren Gewerkschaften und die Oppositionsparteien derartige "Schlupflöcher". Die Linke verlangt außerdem in einem eigenen Antrag einen Mindestlohn von mindestens 10,00 Euro brutto.