Ehe für Alle

In einer Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen sowie mehreren Unions-Abgeordneten die sogenannte Ehe für Alle beschlossen.

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Dafür gestimmt
393
Dagegen gestimmt
226
Enthalten
4
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Regenbogen Flagge

Am letzten Sitzungstag in der 18. Legislaturperiode haben die Abgeordneten mehrheitlich die sogenannte Ehe für Alle beschlossen. Seit 2001 gibt es in Deutschland für Homosexuelle die Eingetragene Lebenspartnerschaft, inzwischen ist diese in manchen Bereichen (Ehegattensplitting, Erbrecht) der Ehe gleichgestellt, in anderen sind homosexuelle Paare nach wie vor gegenüber heterosexuellen benachteiligt, insbesondere im Auskunfts- und Adoptionsrecht. Der Gesetzentwurf beinhaltet, den Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs so zu ergänzen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Ehe für Homosexuelle zu verbieten, bleiben von dieser Neuregelung unberührt.

Nachdem die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag zur Abstimmung über die Öffnung der Ehe gescheitert war, erklärte sie die Ehe für Alle für die kommende Legislaturperiode als Koalitionsbedingung. FDP und SPD schlossen sich der Forderung, ohne Ehe für Alle keinen Koalitionsvertrag zu schließen, ebenfalls an. Angela Merkel, die noch im Bundestagswahlkampf 2013 betont hatte, dass sie Schwierigkeiten mit der Ehe für Homosexuelle habe, war am 26.06. überraschend von einem klaren Nein abgerückt - die Ehe für Alle sei eine Gewissensentscheidung, bei der alle Abgeordneten frei entscheiden können sollen, so die CDU-Vorsitzende in einer öffentlichen Veranstaltung.


Weiterführende Links:
Bundestag soll über Ehe für Alle abstimmen, 27. Juni 2017, zeit.de. Zuletzt abgerufen am 28.06.2017
Öffnung der Ehe Infoseite des LSVD. Zuletzt abgerufen am 28.06.2017