Angleichung der Rentenansprüche von DDR-Bergleuten

Der Antrag der Linken zur Anpassung der Regelung der Rentenansprüche von Bergleuten aus der DDR wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
53
Dagegen gestimmt
447
Enthalten
58
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolfoto Kohle

In ihrem Antrag fordert die Linke eine Gewährung des früheren Rentenantritts ohne Abschlag auch für Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung, die seit 1997 bzw. noch nicht in Rente gegangen sind. Es sei von wenigen hundert Betroffenen pro Standort in den unterschiedlichen Regionen auszugehen.

Der Antrag wurde von CDU/CSU und SPD abgelehnt, wobei sich einzelne Abgeordnete enthielten. Die Grünen enthielten sich bis auf eine einzelne Ja-Stimme geschlossen.

Die Regelung des "Übergangsrechts für Renten nach den Vorschriften den Beitrittsgebiets" (1991) besagte, dass Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung aufgrund ihrer harten körperlichen Arbeit im ständigen Kontakt mit krebserregenden Gasen und Staub, bereits mit 60 Jahren ohne Rentenabschlag in Rente gehen konnten. Geltend war dies für alle Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sowie für diejenigen, die bis zum 31.12.1996 in Rente gingen. Dies war bereits durch die Altersversorgung der DDR festgelegt worden und wurde übergangsweise übernommen.
Laut Antrag stelle die Festlegung dieses Datums einen unberechtigten Nachteil für alle die Bergleute dar, die, gesundheitlich schwer geschädigt, seit dem Jahr 1997 mit 60 Jahren (Männer) bzw. 55 Jahren (Frauen) ohne Abschläge die Rente antreten wollten. Ihnen würden somit in der DDR anerkannte Rechte wieder entzogen.

Deshalb verlangt die Linke in ihrem Antrag die künftige Ermöglichung der frühen Rente für Bergleute der Betriebe der DDR-Braunkohleveredelung ohne Abschläge und für diejenigen, die seit 1997 bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, die rückwirkende Abschaffung ebendieser Abschläge. Hierfür sei eine Erweiterung der entsprechenden Paragraphen erforderlich, insbesondere des §61 Absatz 2 SGB VI. Ohne diese Erweiterungen sei die deutsche Einheit nicht erreicht.

Als Grund für ihre Ablehnung nannte die CDU unter anderem die Tatsache, dass man sich in der Politik nicht auf spezifische Einzelinteressen fixieren könne, sondern das große Ganze betrachten müsse.

Aus den Reihen der SPD wurde vorgebracht, der vorgeschlagene Lösungsweg der Linken behandle nicht das wirkliche Anliegen der Arbeiter, denen nicht ein früherer und abschlagsfreier Renteneintritt sondern vielmehr die Rentenzuschläge im Zusammenhang mit der Gleichstellung mit den Arbeitern unter Tage am Herzen liege.

Die Grünen merkten außerdem an, dass die Festlegung eines Stichtages notwendig sei; man könne nicht ewig ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost und West beibehalten. Viel wichtiger sei es, die Probleme des Strukturwandels in Ostdeutschland anzugehen und die Region stärkenorientiert zu fördern.

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Linken-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion ("Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren") abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite ein "Ja zur Ablehnung des Linksfraktion-Antrags". Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für den Linken-Antrag gestimmt und Linke dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Linksfraktion-Antrag.