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Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Entschließungsantrag, Einspruch gegen die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesrat einzulegen. Der Bundestag hatte zuvor am 8. September die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen (Abstimmung s. hier). Die AfD-Fraktion führt unter anderem an, dass die Änderungen vor allem Privathaushalte, Immobilienbesitzende und Kommunen belasten und den Wohnungsbau verteuern würden.
Der Entschließungantrag wurde mit 51 Gegenstimmen abgelehnt. 18 Abgeordnete stimmten dafür, es gab vier Enthaltungen aus der Fraktion BVB/FREIE WÄHLER.