Gläserne Gesetze: Bundesregierung hält Lobbypapiere wieder unter Verschluss

Unter dem Druck unserer Transparenzaktion #GläserneGesetze veröffentlichten die Ministerien im vergangenen Sommer tausende Lobbydokumente, doch seit der Wahl ruht die standardmäßige Offenlegung. Spekuliert die Bundesregierung nun darauf, dass sich niemand mehr für die Positionspapiere der Lobbyisten zur Gesetzgebung interessiert? Das wäre ein Fehler – schon bald könnte #GläserneGesetze wieder anlaufen.

von Martin Reyher, 15.08.2018
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Die GroKo-Bilanz der letzten Jahre fällt in Sachen Lobbytransparenz, nun ja, recht überschaubar aus. Lobbyakteure können noch immer jahrelang unentdeckt an CDU, CSU, SPD und Co. spenden, Sponsoringeinkünfte der Parteien bleiben der Öffentlichkeit oftmals verborgen und ein verbindliches Lobbyregister kegelte die Union im letzten Augenblick aus dem Koalitionsvertrag.

Doch immerhin einen Erfolg konnte die Regierungskoalition zuletzt vorweisen: Vergangenes Jahr stellte sie tausende Stellungnahmen, mit denen Lobbyisten hinter den Kulissen auf die Gesetzgebung einwirken wollten, für alle Interessierten einsehbar ins Netz.

Allenfalls ein unschönes Detail

Tweet des Innenministeriums vom Oktober 2017: Veröffentlichen nun die Stellungnahmen

Dass die Offenlegung nicht ganz freiwillig geschah, sondern unter dem Druck der von abgeordnetenwatch.de und FragDenStaat.de gestarteten Aktion #GläserneGesetze zustande kam – geschenkt. Und dass die neue Offenheit zunächst nur bis zur Bundestagswahl im Herbst 2017 gelten sollte, war allenfalls ein unschönes Detail. Denn Juristen im federführenden Bundesinnenministerium waren in einer internen Rechtseinschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich einer Herausgabe der Dokumente ohnehin nicht widersetzen könne.

Rund fünf Monate nach ihrer Vereidigung macht die alte neue Regierungskoalition allerdings keine Anstalten, die geübte Praxis fortzuführen und Lobbyisten-Stellungnahmen auch zu aktuellen Gesetzentwürfen zu veröffentlichen. Offizielle Erklärung: Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung sei „derzeit noch nicht abgeschlossen“, wie das Innenministerium kürzlich auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Jan Korte mitteilte. „Daher können ebenfalls noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu konkreten Maßnahmen gemacht werden.“

Erstaunliche Entscheidungsfindung

#GläserneGesetze

Unsere Transparenzaktion soll den Einfluss von Lobbyisten auf die Gesetzgebung nachvollziehbarer machen. Durch die inzwischen veröffentlichten Stellungnahmen der Lobbyakteure (die wir hier sammeln) können Interessierte nun prüfen, ob die Forderungen von Verbänden und Unternehmen Eingang in Gesetzestexte gefunden haben.

Dass man in den Leitungsebenen der Ministerien noch immer mit einer Entscheidungsfindung befasst ist, ist eigentlich erstaunlich. Denn an den Fakten hat sich seit vergangenem Sommer nichts geändert, und schon gar nichts an der Gesetzeslage. Damals wie heute haben Ministerien die von Lobbyisten eingesandten Positionspapiere zu Gesetzentwürfen herauszugeben – wenn Bürgerinnen und Bürger diese über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragen, so wie 2017 bei #GläserneGesetze in großen Mengen geschehen. Damals führten mehr als 1.600 Anträge dazu, dass die Bundesministerien lieber sämtliche Stellungnahmen offen legten als die Anträge einzeln abzuarbeiten.

Warum aber verschließt die GroKo die Lobbypapiere nun wieder in ihren Aktenschränken? Es drängt sich der Verdacht auf, als spekuliere die Bundesregierung darauf, dass sich in der Zivilgesellschaft niemand mehr für diese Dokumente interessiere. Der Offenlegung im vergangenen Jahr hatten viele Ministerien ohnehin eher widerwillig denn aus voller Überzeugung zugestimmt. Wenige Monate vor #GläserneGesetze jedenfalls hatten sie gegenüber abgeordnetenwatch.de noch keine Notwendigkeit für eine Veröffentlichung erkennen lassen.

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Dass die Bundesregierung das Thema folgenlos aussitzen kann, wird allerdings nicht passieren. Das Aktionsportal von #GläserneGesetze, über das Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Sommer die gut 1.600 IFG-Anträge an die Ministerien stellten, existiert nach wie vor und lässt sich innerhalb kürzester Zeit wieder aktivieren. Dann sähe sich die Bundesregierung erneut mit einer großen Zahl an IFG-Anträgen auf Herausgabe von Lobbyisten-Stellungnahmen konfrontiert und stünde einmal mehr vor der Entscheidung: sämtliche Dokumente von sich aus veröffentlichen – oder jeden einzelnen Antrag bearbeiten?

Einzelne Ministerien preschen voran

Einige Ministerien wollen die schleppende Entscheidungsfindung in der Bundesregierung nicht abwarten und haben bereits Nägel mit Köpfen gemacht – zugunsten der Transparenz. Dazu gehört u.a. das Bundesjustizministerium, das schon im April 2016 freiwillig damit begonnen hatte, die Stellungnahmen von Lobbyakteuren auf seine Webseite zu stellen und daran unverändert festhält.

Festgelegt hat sich auch das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das die Vertreter der Lebensmittellobby in der vergangenen Woche per Mail um „Zustimmung zur Veröffentlichung” ihrer Stellungnahmen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) bat. Etwas irritierend fiel allerdings das Anschreiben aus. “Im Rahmen der Transparenz-Aktion 'Gläserne Gesetze'”, so teilte der Beamte in der Mail an die Lobbyvertreter mit, „veröffentlicht die Bundesregierung […] im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände.“

Dass die Regierung derzeit noch in der Entscheidungsfindung steckt, war dem Staatsdiener offenbar entgangen.
 

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