Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Dritten Modernisierungsgesetz Bayern wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Der Änderungsantrag sieht unter anderem vor, die Paragraphen 9 bis 11 zur Änderung des Wassergesetzes, des Bayerischen Naturschutzgesetzes und des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung zu streichen. Begründet werden die geforderten Änderungen mit dem Schutz der bayerischen Alpen und Mittelgebirge. Die von der Staatsregierung geplante Herabstufung bzw. Streichung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Ausbau von Seilbahnen, Skipisten und Speicherbecken gefährde Natur, Wasserhaushalt und Klima. Die Grünen betonen die UVP als zentrales Instrument für vorausschauende, umweltverträgliche Planung und wollen sicherstellen, dass Bauprojekte in sensiblen Bergregionen mindestens wie bisher auf ihre Auswirkungen geprüft und nötigenfalls eingeschränkt oder untersagt werden.
Der Änderungsantrag wurde mit 39 Ja-Stimmen zu 127 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.